Die Hessische Landesregierung hat am 3. Juli weitere Lockerungen beschlossen, die ab 6. Juli gelten. Hierzu gehört u.a.:
Der Besuch von Sportveranstaltungen und -Wettkämpfen ist unter Einhaltung der Drei-Quadratmeter-Regel und eines Hygienekonzeptes wieder möglich; es gelten im Übrigen die gleichen Vorgaben, die auch für Veranstaltungen gelten.
Bei Veranstaltungen wird die Fünf-Quadratmeter-Regel für Sitzplätze und die Zehn-Quadratmeter-Regel für Stehplätze aufgehoben.
Grundsätzlich gilt, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden muss. Als Richtgröße sollen für jede Person drei Quadratmeter zur Verfügung stehen. Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze).
Beachten Sie bitte die weiteren Hinweise und Corona-Auflagen für Veranstaltungen.

Die Ressorts überarbeiten derzeit den Jahresplan für das 2. Halbjahr 2020.
Weitere Informationen erfolgen in Kürze.

Weitere Informationen finden Sie zu diesen beiden und weiteren Themen rund um Corona auf unserer Internetseite: https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/.
Dort finden Sie auch Informationen bzw. den Link zur Corona Warn App: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app

Das Präsidium

Willi Moritz   Mario Rolle   Werner Müller

   
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