Beschluss des Gesamtvorstandes zu den neuen Wettkampfregeln

 

Die IJF verabschiedete für eine Testphase (zunächst befristet bis Anfang September 2017) die Anwendung neuer Wettkampfregeln. Diese wurden durch den DJB für seinen Verantwortungsbereich vorläufig wie folgt in Kraft gesetzt:

  • durch das Präsidium mit Beschluss vom 07./08.01.2017 für die Altersklassen U18 und älter

  • mit Datum vom 16.01.2017 für die Jugend U15 und jünger:

„Folgende Änderungen werden im Wettkampfgeschehen ab sofort umgesetzt:

  • Es gibt nur noch zwei positive Wertungen, Ippon und Waza-ari.

  • Waza-ari-Wertungen werden nicht mehr zum Ippon addiert, man kann beliebig viele Waza-ari erreichen.

  • Alles was bisher Yuko und Waza-ari war, wird mit Waza-ari bewertet.

  • Der Bereich der Bestrafungen bleibt unverändert.“

Die neuen Wettkampfregeln sowie die Begründung zur Einführung wurden auf den Homepages des DJB und HJV veröffentlicht und stehen dort zum Download bereit. Umfassende Schulungsmöglichkeiten wurden bereits in Anspruch genommen und sind weiterhin ausgeschrieben.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesamtvorstand des HJV in seiner gestrigen Sitzung am 25.01.2017 gemäß § 4 Absatz 8 der Satzung wie folgt beschlossen:

  1. Der HJV übernimmt diese aktuellen Änderungen der Wettkampfregeln mit sofortiger Wirkung. Die bereits im HJV abweichend zu den DJB-Jugend-Sonderregeln getroffenen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt (z.B. § 18 HJV-WKO: Mattenrandregeln).

  1. Am kommenden Wochenende 28./29.01.2017 wird der DJB die Anwendung des Beschlusses vom 16.01.2017 (s.o.) präzisieren. Darüber hinaus wurde durch die IJF bereits kommuniziert, dass wir uns in einer Testphase befinden und jederzeit weitere Anpassungen und/oder Änderungen beschlossen werden können; für die Olympiaqualifikationsphase Tokio 2020 wird dann eine finale Anwendung beschlossen werden.

Um allen Betroffenen Rechtssicherheit zu geben und um handlungsfähig zu bleiben, wird der HJV die hieraus für den Bereich des Wettkampfregelwerks jeweils resultierenden Festlegungen des DJB direkt für seinen Wettkampfverkehr übernehmen. Es wird über jede Anpassung und/oder Änderung unverzüglich eine entsprechende Veröffentlichung auf hessenjudo.de erfolgen.

Der Gesamtvorstand des HJV kann jederzeit durch entsprechende Beschlussfassung von diesem Vorgehen abweichen und insbesondere eine direkte Vollziehung von DJB-Beschlüssen aussetzen.

  1. Die HJV-WKO wird wie folgt textlich angepasst:

      Die WKO in der aktuellen Fassung verweist an mehreren Stellen auf die WKO des DJB „in der Fassung vom 15.11.2014“. Dieser Verweis wird durchgängig ersetzt durch „in der Fassung vom 01.01.2017, ggf. ergänzt um durch den DJB vorläufig in Kraft gesetzte Regelungen“.

  1. Dieser Beschluss wird auf hessenjudo.de veröffentlicht und an die Mitglieder per E-Mail versandt.

 

Gez. Kay Heger

Vizepräsident Verwaltung

   
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