HJV Ehrenpräsident Lothar Zerull verstorben
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Das Ehrenmitglied des DJB, Ehrenpräsident des Hessischen Judo-Verbandes und Ehrenmitglied des SV Blau-Gelb Darmstadt, Lothar Zerull ist in den Abendstunden des 03. August 2022 nach langer Krankheit im Kreise seiner Familie verstorben.
Lothar Zerull geboren am 15.12.1931 in Westpreußen, gelangte nach den Kriegswirren und Vertreibungen nach dem 2. Weltkrieg über Celle nach Darmstadt.
1965 begann Lothar Zerull mit Judo und war als Kampfrichter und Trainer tätig. Mitte der 70er begann seine langjährige Laufbahn als Funktionär mit der Abteilungsleitung der Judoabteilung seines Heimatvereins Blau-Gelb Darmstadt. Der Träger des 7. Dan übernahm 1993 das Amt als Präsidenten des Hessischen Judo-Verbandes, das er bis 2001 innehatte. Danach wurde er Ehrenpräsident des Landesverbandes, nachdem er bere…
Beschlüsse Rechtsausschuss
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Die Beschlüsse des HJV Rechtsausschuss und die Konsequenzen daraus werden in der Vorstandssitzung
am Freitag, den 15. Juli 2022 besprochen.
Willi Moritz
HJV Präsident
Kindeswohl im Sport
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Das Projekt “Kindeswohl im Sport“ der Sportjugend Hessen wird noch aktuell bis 3/2023 weitergeführt.
Der Hessische Judo-Verband ist weiterhin Partner in diesem Projekt.…
Informationen des DJB Präsidium/Vorstand sowie Unterstützung für Geflüchtete beim Startrecht
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Das Präsidium und der Vorstand des Deutschen Judo-Bundes (DJB) haben in der letzten Zeit mehrfach getagt und verschiedene Beschlüsse gefasst. Den Link dazu finden Sie hier.
Unterstützung für Geflüchtete beim Startrecht
Viele Menschen flüchten vor dem Krieg aus der Ukraine nach Deutschland. Sport verbindet und ermöglicht den Kriegsflüchtlingen Integration und Teilhabe an der Gesellschaft. Der Deutsche Judo-Bund (DJB) will die engagierte Arbeit der Vereine unterstützen und setzt die Voraussetzungen der Vereinsmitgliedschaft sowie die Kosten der Wettkampflizenz für das Jahr 2022 aus. Siehe Info des DJB hier.
Quelle: DJB
Bettina Müller
Erhöhung der Kilometerpauschale
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Der Vorstand des HJV hat am 4. März 2022 beschlossen, die Kilometerpauschale für ab dem 5. März 2022 im Auftrag oder auf Veranlassung des HJV vorgenommene Fahrten bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer auf 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer zu erhöhen. Davon sind für die jeweils ersten zwanzig Kilometer einer jeden Fahrt 0,05 Euro pro Kilometer von dem Empfänger der Kilometerpauschale zu versteuern.
Die entsprechend angepaßten Vordrucke werden in Bälde auf der Seite des HJV zur Verfügung gestellt werden.
Prof. Dr. Axel Schönberger
Schatzmeister