Der Deutsche Judo Bund veröffentlichte am 13.03.2025 unter der Überschrift "Notwendige Anpassungen der Gebühren im DJB" eine Erhöhung der Gebühren für Pässe und Prüfungen.
Begründet wird diese aus Sicht des DJB notwendige Erhöhung mit den inflationsbedingt gestiegenen Kosten und der gravierenden Kürzung der Förderung durch den Bund (485 T€).
Trotz Einsparungen verbliebe ein bisher "ungedeckter Mehrbedarf im Vergleich zu 2024" in Höhe von 450 T€, so der DJB. Die Anpassungen treten rückwirkend ab dem 13.03.2025 in Kraft.
Sowohl das Pass- und Graduierungswesen (Kyu-, Dan-Prüfungen) sowie das der Wettkampflizenzen liegen ausschließlich in der Zuständigkeit des DJB. Dieses betrifft somit auch die damit verbundenen Gebühren für dessen Untergliederungen (Landesverbände), die diese zu akzeptieren haben.
Die Landesverbände, so auch den HJV treffen diese Erhöhungen unvorbereitet, was zu spürbarem Unmut führt.
Der HJV-Gesamtvorstand hat sich umgehend mit diesen Vorgaben des Dachverbandes auseinandergesetzt:
Die Möglichkeiten mit derartigen Erhöhungen des Dachverbandes "umzugehen" regelt für den HJV dessen Beitrags- und Gebührenordnung (GBO).
Danach erhöhen sich ebenso rückwirkend zum 13.03.2025 die Lizenz-Gebühren für Prüfungen automatisch um die vom DJB vorgegebenen Steigerungen:
für Kyu-Prüfungen auf 15 € (bisher 10 €, DJB-plus 5 €)
für Dan-Prüfungen auf 120 € (bisher 100 €, DJB-plus 20 €)
Zur Anpassung der Pass-Gebühren hat der HJV-Gesamtvorstand im Rahmen der ihm zugesprochenen Kompetenz beschlossen, diese ebenso ab sofort anzupassen:
für Pässe auf 34 € (bisher 29 €, inkl. Beitragsmarke und Mitgliedsbeitrag, DJB-plus 5 €)
Ebenfalls erhöht wurden die Gebühren der Wettkampflizenzen (jetzt 21 € bei Erstbeantragung, Verlängerung 17 €).
Wettkampflizenzen werden direkt über den DJB bezogen.
Der HJV bittet seine Mitgliedsvereine, diese Anpassungen zu beachten.
Bettina Müller
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit