Hintergrund ist, dass eine verlässliche technische Überprüfung der Wartezeit aktuell nicht möglich ist. Die entsprechende Regelung der Wettkampfordnung (WKO) des HJV bleibt grundsätzlich weiterhin bestehen.
Bei einem Wechsel der Einzelstartberechtigung sieht die Wettkampfordnung eine Wartezeit von drei Monaten vor.
Wichtig: Die Regelung selbst bleibt bis auf Weiteres Bestandteil der WKO. Die diesjährige Mitgliederversammlung wird sich erneut mit der Regelung zum Startrechtwechsel befassen.
Auf Grundlage der dort getroffenen Entscheidung soll anschließend eine entsprechende technische Umsetzung erarbeitet und zum Jahreswechsel implementiert werden.
Zur ursprünglichen Mitteilung des Deutschen Judo-Bundes (DJB)
Angelina WolfReferentin für Öffentlichkeitsarbeit
