In den vergangenen Wochen haben wir Mittel und Wege gesucht, wie wir vom DJB für das Jahr 2024 Jahressichtmarken erhalten können. Durch den Zahlungsrückstand von einer hohen fünfstelligen Summe allein aus 2023 hat sich der DJB, verständlicherweise nicht bereit erklärt, erneut für den HJV in Vorleistung zu gehen.
Nach vielen Telefonaten und Emails haben wir folgenden folgenden Weg ausgehandelt:
- Der HJV erstellt die Rechnungen für die Jahressichtmarken pro Verein für die Meldungen aus der Stärkemeldung (bisher haben 76% aller Vereine ihre Stärkemeldung bei uns eingereicht).
- Auf den Rechnungen wird das Bankkonto des DJB angegeben und die Vereine zahlen die Gebühren für die Jahressichtmarken, sowie des Versand direkt an den DJB.
- Der HJV erstellt dem DJB die Lieferscheine für die Bestellungen, so kann der DJB den Versand direkt an die Vereine übernehmen.
- Der DJB versendet nach Geldeingang auf seinem Konto umgehend die Jahressichtmarken an die entsprechenden Vereine.
Auf diesem Weg ist sichergestellt, dass der HJV nicht noch weitere Schulden beim DJB aufnehmen muss und der Sportbetrieb in Hessen und über Hessen hinaus sichergestellt ist.
Vereine die bisher noch keine Stärkemeldung bei uns abgegeben haben, bitten wir, dies nachzuholen, da sonst keine Rechnung und kein Lieferschein für die Jahressichtmarken erstellt werden kann.
Wie läuft es mit den digitalen Marken für den digitalen Judo Pass?
Sehr positiv ist die Resonanz zum digitalen Judo Pass. Bisher haben sich knapp 50% der hessischen Vereine für diesen registriert und sind im digitalen System angelegt.
Für alle Athleten, die bereits einen digitalen Judo Pass haben, kommen keine doppelten Kosten zustande.
Der DJB wird an den Landesverband die gleiche Anzahl digitaler Marken verteilen, wie dieser auch physische Marken bekommt. Diese werden dann an die entsprechenden Vereine digital vergeben, welche sie dann an ihre Sportler zuteilen können. Somit hat jedes Mitglied dieses Jahr die Möglichkeit eine physische und eine digitale Marke zu erhalten, ohne für zwei Jahressichtmarken zahlen zu müssen.
Frankfurt am Main, 22.02.2024,
das HJV-Präsidium