Das Finanzamt Frankfurt hat dem Hessischen Judo-Verband jetzt erneut die Gemeinnützigkeit rechtsgültig zugesprochen und einen (Körperschaftssteuer-)Freistellungsbescheid rückwirkend für die Jahre 2019 bis 2021 erteilt.
Die Finanzbehörde tat dieses in umfassender Kenntnis der Behauptungen ("widerrechtliche Athletenförderung" bis 2021) eines ehemaligen HJV-Schatzmeisters und entgegen einem von diesem eingeholten "Gutachten". Die damaligen (September 2022) Anschuldigungen und dessen eigenmächtige Selbstanzeige (im Namen des HJV) bestätigten sich damit nicht.
Grundlage der Entscheidung des Finanzamtes waren die lückenlosen, bis zum Jahr 2022 seitens der HJV-Vorstände eingereichten und den jeweiligen Mitgliederversammlungen bekannten Haushaltsabschlüsse. Dem Finanzamt dazu vorgelegen haben auch vollständig alle Belege der Athletenförderung, die der am 20.11.2022 gewählte Vorstand recherchiert hatte. Darunter waren auch solche, die dem Finanzamt bis dahin nicht bekannt waren und die das Handeln ehemaliger Vorstände entlasteten.
Die jetzt ergangene Entscheidung des Finanzamtes hatte sich bereits vor einem Jahr, in einem Gespräch am 20.03.2023 angekündigt *), das die seitens des HJV mit der Klärung des Sachverhaltes beauftragte Fachkanzlei für Steuer- und Wirtschaftsrecht (Vogel, Sprinke & Kollegen - Viernheim) mit der Finanzbehörde geführt hatte und über die alle HJV-Mitglieder unterrichtet waren.
*) Zitat aus dem Gesprächsprotokoll vom 20.03.2023: "In der Gesamtschau konstatiert das Finanzamt sodann, dass dem Verband zu raten sei, 'wieder ganz normal den Regelaktivitäten des Sportverbandes nachzugehen', weil zum 'jetzigen Zeitpunkt und unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen keinerlei Handlungsbedarf bestünde'."
gez. HJV-Präsidium